Delikt

Dieser Artikel behandelt den kriminologischen Begriff. Zur Verwendung im Zivilrecht siehe Deliktsrecht. Zur strafrechtlichen Bedeutung siehe Straftat.

In der Kriminologie wird die Bezeichnung Delikt als allgemeiner (eher soziologisch als juristisch definierter) Begriff für eine strafrechtlich relevante Verfehlung verwandt. In gleicher Weise sprechen Soziologie und Kriminologie vom Straftäter auch als von dem Delinquenten. Von Delinquenz wird in den Sozialwissenschaften sowohl bei der vollendeten Begehung krimineller Delikte (dann gleichbedeutend mit individueller Kriminalität) als auch im Sinne einer anhand objektiver Kriterien (in der Regel Handlungen) feststellbaren, subjektiv verankerten Neigung dazu gesprochen.

Kriminologisch werden bestimmte Arten von Straftaten oder Rechtsverstößen auch zu Deliktgruppen zusammengefasst, z. B.:

Im Strafrecht lassen sich z. B. folgende Deliktstypen unterscheiden, die auf die Art der Durchführung abstellen:

Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man bei vorgeblich „entschuldbaren“ Taten auch von einem Kavaliersdelikt.

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Siehe auch

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